Eternitplatten: Asbest erkennen, richtig entsorgen, clever ersetzen
Ob als Dachschindeln, Welleternit auf Garage und Schopf oder als Fassadenplatten: Faserzementplatten («Eternit») stecken auf unzähligen Schweizer Gebäuden. Wurden sie vor 1990 montiert, enthalten sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Asbest – und dann gelten für Reinigung, Rückbau und Entsorgung strenge Regeln.
Welche Eternitplatten gibt es – und wo ist Asbest drin?
- Eternitschindeln: quadratische oder rechteckige Platten in Doppel- oder Wabendeckung – die klassische Dacheindeckung der 1960er- bis 1980er-Jahre.
- Welleternit (Wellplatten): grossformatige gewellte Platten, typisch auf Garagen, Schöpfen, Ökonomiegebäuden und Industriehallen.
- Fassadenplatten: Faserzement als vorgehängte Fassadenbekleidung – auch hier gilt die Altersregel.
Für alle Varianten gilt dieselbe Faustregel: Montage vor 1990 = Asbest sehr wahrscheinlich, zwischen 1990 und 1994 möglich (Übergangsfristen), danach asbestfrei. Sicherheit schafft nur die Laboranalyse – wie Sie das Risiko einschätzen, zeigt unser Ratgeber Asbest im Eternitdach erkennen.
Eternitplatten entsorgen: die Regeln in der Schweiz
Asbesthaltige Eternitplatten (Asbestplatten) sind Sonderabfall im Sinne der Abfallverordnung – für die Entsorgung gilt:
- Niemals in den Hauskehricht oder in die normale Bauschuttmulde – asbesthaltige Abfälle gehören auf eine dafür zugelassene Deponie (in der Regel Typ B/E), verpackt und deklariert.
- Nicht brechen, nicht bohren, nicht werfen: Jede mechanische Beschädigung setzt Fasern frei. Platten werden ganz, befeuchtet und staubarm demontiert und in gekennzeichneten Big Bags oder Folie verpackt.
- Keine Wiederverwendung: Asbesthaltige Platten dürfen nicht weiterverkauft oder wiederverwendet werden – auch nicht als Beetabdeckung oder Schopfdach.
- Kleinmengen nehmen viele Gemeinde- und Kantonssammelstellen verpackt entgegen (vorher anmelden). Ganze Dächer und Fassaden gehören in die Hände eines Fachbetriebs mit Suva-konformen Schutzmassnahmen.
Wer asbesthaltige Platten unsachgemäss abträgt oder illegal entsorgt, riskiert die eigene Gesundheit, kontaminiert Haus und Garten – und haftet im Schadenfall. Verlangen Sie immer einen Entsorgungsnachweis der Deponie.
Was kostet die Entsorgung?
Als Richtwerte: Die Deponiegebühren für asbesthaltigen Faserzement liegen je nach Region grob bei CHF 150–300 pro Tonne, dazu kommen Demontage, Verpackung und Transport. In der Praxis rechnet man beim Dach mit CHF 30–80 pro m² für Rückbau und Entsorgung zusammen. Am wirtschaftlichsten ist die Entsorgung fast immer als Teil der kompletten Dachsanierung – Gerüst und Baustelleneinrichtung stehen dann ohnehin.
Ersetzen statt flicken: die Chance nutzen
Einzelne gebrochene Eternitplatten lassen sich nicht sinnvoll ersetzen – asbesthaltiges Material darf nicht mehr verbaut werden, und neue Platten passen optisch wie technisch selten zum alten Bestand. Wenn das Dach ohnehin altersschwach ist, lohnt sich der Systemwechsel:
- VerdanaTherm-Aufsparrendämmung – gefördert über das Gebäudeprogramm
- Neue Ziegeleindeckung mit 40–50 Jahren Lebensdauer
- Indach-Solaranlage, die einen Teil der Eindeckung ersetzt
So wird aus dem Asbestproblem ein gedämmtes Dach, das Strom produziert – mit Fördergeldern und Steuerabzügen, die einen erheblichen Teil der Kosten tragen.